Gesetze und Verordnungen
Ejendals hält sich streng an alle Gesetze und Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene. Wir sind auf ein langfristiges Bestehen ausgerichtet und verhalten uns entsprechend. Die Entscheidungen, die wir heute treffen, werden uns viele Jahre begleiten, und wir entscheiden uns für Qualitätsorientierung, Achtung der Menschenrechte und Umweltschutz.
PSA-VERORDNUNG
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) steht für Produkte, die zum Schutz vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken getragen werden. Gesundheit und Sicherheit sind Grundrechte, und Menschen verdienen einen hohen Grad an Schutz.
Die Entwicklung und Herstellung von PSA ist Gegenstand wesentlicher Sicherheitsanforderungen in einer EU-Verordnung (PSA-Verordnung 2016/425/EWG). Es gibt verschiedene Formen von EU-Gesetzgebung. Richtlinien legen allgemeine Gesetze fest, die von jedem Land nach seinem Ermessen in nationale Gesetze umgesetzt werden müssen. Eine Verordnung kommt einem nationalen Gesetz gleich, findet jedoch in allen EU-Ländern Anwendung.
Die PSA-Verordnung definiert gesetzliche Verpflichtungen, die sicherstellen, dass PSA auf dem europäischen Markt das höchste Schutzniveau gegen Gefahren bietet. Sie legt die Marktbedingungen und die grundlegenden Sicherheitsanforderungen fest, die PSA erfüllen müssen, um das CE-Zeichen tragen zu dürfen.
EU Ecolabel
Das EU Ecolabel hilft Ihnen dabei, Produkte und Dienstleistungen zu finden, die über ihren gesamten Lebenszyklus die Umwelt schonen, von der Gewinnung der Rohmaterialien über Produktion, Anwendung und Entsorgung. Das Siegel ist in ganz Europa bekannt und ist eine freiwillige Kennzeichnung, die hervorragende Leistungen beim Umweltschutz, auf die man sich verlassen kann, fördert. Ein Produkt mit einem Ecolabel bedeutet weniger Abfall, weniger Umweltverschmutzung und Produkte, die besser für den Planeten sind.
REACH
Ejendals befolgt strengstens die Regeln und Vorschriften der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union, die eingeführt wurde, zum besseren Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die von Chemikalien ausgehen können. Sie fördert auch alternative Methoden, um die Zahl der Tierversuche zu senken.
REACH findet auf alle chemischen Substanzen und über die gesamte Lieferkette hinweg Anwendung: nicht nur auf jene, die in der industriellen Fertigung verwendet werden, sondern auch auf jene in unserem Alltag, beispielsweise in Bekleidung. Es macht Unternehmen für die Sicherheit der von ihnen auf den Markt gebrachten Chemikalien haftbar.
Um die Verordnung einzuhalten muss Ejendals die Gefahren im Zusammenhang mit den Produkten, wie wir in der EU vermarkten, identifizieren und bewältigen. Wir müssen der ECHA nachweisen, wie die Stoffe sicher verwendet werden, und die Maßnahmen an die Endverbraucher kommunizieren.
Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) werden von REACH abgedeckt. Eine Kandidatensubstanz ist als SVHC aufgeführt und gilt als besonders gefährlich. Verbraucher haben das Recht, über Kandidatensubstanzen informiert zu werden. Außerdem gibt es Listen von Stoffen, die als besonders problematisch gelten und aus dem Verkehr gezogen werden sollten oder für die Höchstgrenzen gelten.
Die Europäische Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA) mit Sitz in Helsinki, ist die Regulierungsbehörde, die hinter REACH steht. Die ECHA unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Gesetze, fördert den sicheren Umgang mit Chemikalien, bietet Informationen über Chemikalien und weist bedenkliche Chemikalien aus.